Transportschein
Für Transportscheine mit Ausstellungsdatum ab 01.07.2020 ist zwingend das neue Muster 4 zu verwenden, und nur dies neue Muster 4 ermöglicht die Abrechnung mit der Krankenkasse.
Wenn der Patient nach ab dem 1. Juli 2020 noch ein altes Muster 4 in die Hand gedrückt bekommt, soll er auf einer Transportverordnung auf dem neuen Formular bestehen.
Im Zweifel ist es der Patient oder das Taxenunternehmen, der den Stress mit der Abrechnung bekommt.
Das überarbeitete Muster 4 soll einfacher und effektiver sein.
Auf den ersten Blick sollen genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Fahrten erkennbar sein und zwar sowohl für den Patienten als auch den Beförderer.
Der neue Transportschein ist ab 01.07.2020 stichtagsbezogen zu verwenden, es gibt keine Aufbrauchsfrist. Alle bisherigen Varianten verlieren Ihre Gültigkeit.
Die neue Version soll mit einem Update rechtzeitig bei den Ärzten verfügbar sein. Scheinbar sind einige Praxen hierüber noch nicht informiert.
Wir von Dirks werden die alten Transportscheine vorerst annehmen, uns dann jedoch mit der entsprechenden Praxis in Verbindung setzen und
diese austauschen. Die Änderung soll auch keinen Fall zu Lasten unserer Fahrgäste gehen.